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   VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498   

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https://dejure.org/2011,67742
VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 (https://dejure.org/2011,67742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 (https://dejure.org/2011,67742)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 1 ZB 08.2498 (https://dejure.org/2011,67742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur baulichen Einheit von zwei teilweise aneinander gebauten zweigeschossigen Wohnhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498
    Zwei teilweise aneinander gebaute zweigeschossige Wohnhäuser können selbst bei einem 3, 90 m tiefen Versatz in quantitativer und qualitativer Hinsicht eine bauliche Einheit und damit ein Doppelhaus im Sinn von § 22 Abs. 2 BauNVO bilden (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 BVerwGE 110, 355).

    Insoweit wird von keiner Seite in Frage gestellt, dass die beiden Gebäude(teile) in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut wurden und somit eine Einheit bilden (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 BVerwGE 110, 355; BayVGH vom 28.8.2002 Az. 26 B 99.2728 ).

    Der bauplanungsrechtliche Begriff des Doppelhauses ist in der Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 a.a.O.; BayVGH vom 28.8.2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.08.2002 - 26 B 99.2728
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498
    Insoweit wird von keiner Seite in Frage gestellt, dass die beiden Gebäude(teile) in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut wurden und somit eine Einheit bilden (vgl. BVerwG vom 24.2.2000 BVerwGE 110, 355; BayVGH vom 28.8.2002 Az. 26 B 99.2728 ).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Rein quantitativ bewegt sich der Anbau damit in einem Bereich, den die Rechtsprechung mit guten Gründen als den Doppelhauscharakter nicht in Frage stellend qualifiziert (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, juris: Überstand bei einer Überdeckung zu mehr als drei Viertel ist zulässig; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 02.08.2011 - 5 L 579/11 -, juris: Überdeckung zu mehr als 50% ist ausreichend; Bayer. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris: Anbau an Nachbargebäude zu ca. 63%, überlappende Wandfläche von ca. 56% genügt; VG München, Urteil vom 19.06.2008 - M 11 K 07.4600 -, juris: Anbau eines 10 m tiefen Gebäudes in Länge von 6 m an Nachbargebäude gefährdet nicht Charakter als Doppelhaus).
  • VG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 L 579/11

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Doppelhauscharakter,

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 31. Januar 2011 - 1 ZB 08.2498 -, zit. nach juris (RdNr. 18); der BayVGH hat es insoweit als ausreichend angesehen, dass das 10, 78 m tiefe Wohnhaus des Klägers auf einer Länge von 6, 85 m und damit zu ca. 63, 5 % der Gebäudetiefe an dasjenige der Beigeladenen angebaut werden sollte.
  • VG Magdeburg, 26.02.2024 - 4 B 69/23

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer

    So können z.B. zwei teilweise aneinandergebaute zweigeschossige Wohnhäuser selbst bei einem 3, 90 m tiefen Versatz in quantitativer und qualitativer Hinsicht eine bauliche Einheit und damit ein Doppelhaus bilden (BayVGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris).
  • VG Würzburg, 08.09.2017 - W 4 S 17.963

    Anordnung zur Bauweise im Bebauungsplan

    Der Antragsteller übersieht jedoch, dass das Erfordernis der Zustimmung des Grundstücksnachbarn zur einseitigen Doppelhausbebauung und der zeitnahen Realisierbarkeit des Gesamtbaukörpers vom BVerwG und der weiteren instanzgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich nur für die Fälle aufgestellt worden ist, in denen der jeweils zugrunde liegende Bebauungsplan eine offene Bauweise mit der Maßgabe festgesetzt hatte, dass entweder Einzel- oder Doppelhäuser zulässig sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 -, juris; BVerwG, B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 -, juris; BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 -, juris; VG Karlsruhe, U.v. 16.4.2014 - 4 K 3205/12 -, juris), oder in denen sich im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung als faktische offene Bauweise mit sowohl Einzel- als auch Doppelhausbebauung darstellte (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; BayVGH, B.v. 31.1.2011 - 1 ZB 08.2498 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, B.v. 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, B.v. 2.8.2011 - 5 L 579/11 -, juris).
  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 1 N 09.582

    Normenkontrollantrag gegen eine Bebauungsplanänderung - Auswirkungen einer

    Ob zwei an einer Grenze aneinander gebaute Gebäude in der ein Doppelhaus kennzeichnenden Weise quantitativ und qualitativ aufeinander abgestimmt sind, ist zwar grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BVerwG vom 24.2.2000 a. a. O.; BayVGH vom 31.1.2011 Az. 1 ZB 08.2498 ).
  • VG Hamburg, 12.02.2013 - 19 E 3180/12

    Entfallen der Eigenschaft des Gebäudes als Doppelhaus

    Gerade die Gartenseite hat für das gegenseitige Austauschverhältnis der Nachbarn hohe Bedeutung (vgl. VGH München, Beschl. v. 31.1.2011, 1 ZB 08.2498, juris Rn. 19).
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